Grund- und Gewerbesteuern
Grundsteuer A (Landwirtschaft) : 328%
Grundsteuer B (Wohngebäude) : 310%
Gewerbesteuer : 380%
Zweitwohnungssteuer : 6 % (siehe Zeitwohnungssteuersatzung unter Downloads)
Hundesteuer :
(Zur Ausschöpfung der Einnahme- und Ertragsquellen und zur Gewärung von Fehlbetragszuschüssen fordert das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein ab dem 01.01.2016 einen Steuersatz für das Halten von Hunden (1. Hunde) von mindestens 120 €.)
| Ermäßigte Hunde (siehe Satzung) |
50% |
| 1. Hunde |
24 € |
| 2. Hunde |
28 € (zusätzlich) |
| Weitere Hunde |
36 € (zusätzlich) |
| Gefahrhund (siehe Satzung) |
240 € |