
Die Webseite des Amtes Süderbrarup hält neben vielen Informationen über das Amt, dessen Aktivitäten und über die amtsangehörigen Gemeinden auch die Möglichkeit des Downloads vieler Dokumente bereit.
So manch Einer kann sich auf diese Weise auch den Weg zum Amt ersparen;-)
Die Webseite das Amts ist erreichbar unter
http://www.amt-suederbarup.de
Nach einem Grundsatzbeschluss des Oberlandesgerichts Schleswig darf ein Amt nur noch eine begrenzte Anzahl von Aufgaben für eine Gemeinde übernehmen.
Ämter unterstützen die Gemeinde bei der Verwaltung der ihr obliegenden Aufgaben. Es geht dabei darum, die Gemeinden von der reinen Verwaltungsarbeit, also der praktischen Durchführung von Aufgaben zu entlasten und diese wirtschaftlicher und leistungsfähiger auszugestalten.
Als rechtlich problematisch wird angesehen, dass Ämter den Gemeinden zu viele Aufgaben abnehmen und somit unter Umständen die politische Eigenständigkeit der Gemeinden beschnitten wird. Aus diesem Grund wurde rechtlich vorgegeben, dass Gemeinden den Ämtern höchstens fünf Aufgaben zur Verwaltung übertragen dürfen. Um dennoch verwaltungstechnisch und organisatorisch flexibel reagiern zu können und auch Synergieeffekte nutzen zu können, werden eine Reihe von Aufgaben durch von den amtseigenen Gemeinden zu gründende Verbände bearbeitet oder sind öffentlich-rechtliche Verträge abzuschließen.
Weiterhin wurden durch öffentlich-rechtliche Vertäge folgende Aufgaben geregelt.